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Bei Förderungen werden die Kosten nie ausschließlich durch Mittel der Städtbauförderung getragen. Die Kommunen müssen immer einen Eigenanteil übernehmen.
die zur Verfügung stehenden Bewilligungsrahmen von den Fördergemeinden über die Bezirksregierungen vollumfänglich abgerufen (100 %)
Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder unterstützt Investitionen in die Infrastruktur der Städte und Gemeinden.
Die Städtebauförderung von Bund- und Ländern leistet einen wichtigen Beitrag, um Städte und Gemeinden in ganz Deutschland zukunftsorientiert und nachhaltig weiter zu entwickeln.
Gleichzeitig ist klar: Koalitionsverhandlungen sind immer ein Geben und Nehmen, und so wird es zwar keine Vermögenssteuer oder ein Aufweichen der Schuldenbremse geben, nicht jedoch Steuersenkungen.