Am 1. Januar 2020 trat eine Änderung im Hinblick auf die doppelten Krankenkassenbeiträge in Kraft.
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Rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler*innen, die bisher mit dem Soli belastet waren, werden heute vollständig von der Zahlung befreit
Der primäre Grund für diese Ungerechtigkeit ist aber weniger die Ausgestaltung des Soli. Vielmehr ist die maßgebliche Ursache, dass keine Verpflichtung besteht, die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) als lebenslange Rente zu gewähren.
der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde ab dem 1. Januar 2021 in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft.
Die jüngst aus dem Amt geschiedene Große Koalition hat sich mit dem Solidaritätszuschlag-Rückführungsgesetz 30 Jahre nach der deutschen Einheit und 25 Jahre nach der Einführung des Solidaritätszuschlags gleichwohl entschieden, einen Teil der Steuerpflichtigen über den 31. Dezember 2019 hinaus unverändert in voller Höhe der Solidaritätszuschlagpflicht zu unterwerfen.
Meist ist Vermögen direkt in Unternehmen gebunden. Durch die Besteuerung werden somit immer auch Investitionsmöglichkeiten beschränkt und Arbeitsplätze gefährdet.