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Christian Lindner
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Frage von Eric C. •

Sehr geehrter Herr Lindner, warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen?

Sehr geehrter Herr Lindner, warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen? Die Kapitalleistung wird nicht abwählbar statt der monatlichen Rente gezahlt. Neben dem doppelten Krankenkassenbeitrag kommt zusätzlich durch die Einmalzahlung der Soli dazu. Die Abgabenlast ist je nach Kapitalleistung doch auch ohne Soli schon bei über 60%!
Mit freundlichen Grüßen
E.C.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich nach der Haltung der FDP-Bundestagsfraktion zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags erkundigen.

Am 31. Dezember 2019 ist der sogenannte Solidarpakt II zur Finanzierung der Wiedervereinigung ausgelaufen. Die jüngst aus dem Amt geschiedene Große Koalition hat sich mit dem Solidaritätszuschlag-Rückführungsgesetz 30 Jahre nach der deutschen Einheit und 25 Jahre nach der Einführung des Solidaritätszuschlags gleichwohl entschieden, einen Teil der Steuerpflichtigen über den 31. Dezember 2019 hinaus unverändert in voller Höhe der Solidaritätszuschlagpflicht zu unterwerfen. Beim Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge, unter den auch Erträge aus der betrieblichen Altersversorgung fallen, wurden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich in besonderen Fällen, in denen eine Günstigerprüfung im Sinne von § 32d Abs. 6 EStG zur Anwendung kommt und die Kapitalerträge dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen, kommen auch bei Kapitalerträgen die höheren Freigrenzen zur Anwendung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hält diese Regelung für verfassungswidrig. Einzelne Abgeordnete haben beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Während der jüngst abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen konnte sich nicht auf eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt werden. Vor dem Hintergrund der geänderten parlamentarischen Mehrheiten und auch im Hinblick auf die ausstehende Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht, wird das Thema des Solidaritätszuschlags wieder eine Rolle spielen.

Seien Sie versichert, dass die FDP-Bundestagsfraktion sich auch in Zukunft für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags einsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Team Lindner 

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