Frage von Rüdiger M. • 27.03.2022
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Antwort von Rolf Mützenich SPD • 10.05.2022
auch wenn Rentner*innen nicht die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, so haben wir für einkommensschwache Rentner*innen wir besondere Maßnahmen getroffen.
auch wenn Rentner*innen nicht die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, so haben wir für einkommensschwache Rentner*innen wir besondere Maßnahmen getroffen.
Ich werde auch in den nächsten Wochen noch über das Thema berichten, denn es ist noch nicht alles entschieden.
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zu wenden
Gemäß § 110 der Finanzgerichtsordnung binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Regelfall nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger.
Die Energiepreispauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.