Frage von Thomas P. • 30.06.2022
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
Die Ankündigung des Bundesfinanzministers, die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Termingeschäfte, Totalverluste und Aktienveräußerungsverluste abzuschaffen, nimmt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Wohlwollen zur Kenntnis.
Wir prüfen gerade die einzelnen Maßnahmen, die Christian Lindner und Marco Buschmann im Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt haben.