Werden Sie die im heute vorgestellten Zukunftsfinanzierungsgesetz von BMF und BMJ enthaltene Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG unterstützen?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
Ihr Vorgänger in der SPD-Fraktion hat im Jahr 2019 federführend mit den Unions-Kollegen die Verabschiedung der Verlustrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Termingeschäfte) und Satz 6 (Totalverluste) im Bundestag initiiert. Es gab in 2020 diverse Artikel in Fachkreisen, die allerdings erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel äußerten.
Zum ähnlichen § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienverluste) hat der BFH Ende 2020 dem BVerfG ein Klageverfahren vorgelegt. Er sieht einen Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 des Grundgesetzes:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110103/
Aus der Begründung ist ableitbar, dass Satz 5 und Satz 6 auch verfassungswidrig sind.
BFM Lindner und BJM Buschmann haben heute die Eckpunkte zu einem Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt, in dem o.g. 3 Sätze gestrichen werden sollen.
Werden Sie diese Gesetzesinitiative unterstützen?
MfG
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die in der Sache bereits duch meine Antworten vom 18. und 19.07.2023 und die heutige Ergänzung, insbesondere zur Frage der Verfassungswidrigkeit, beantwortet ist.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen angesprochene Ankündigung sich zwar in den Eckpunkten von Juni 2022 und der entsprechenden Pressemitteilung zum Zukunftsfinanierungsgesetz wiederfand, im von beiden FDP-Ministerien im April 2023 vorgelegten Gesetzentwurf aber bereits nicht mehr enthalten war.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi