Werden Sie die im heute vorgestellten Zukunftsfinanzierungsgesetz von BMF und BMJ enthaltene Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG unterstützen?
Sehr geehrte Frau Beck,
der Einkommensteuer unterliegen grds. Gewinne oder Überschüsse, welche sich aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergeben. Dieses Konzept basiert auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
Leider weichen die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktien), Satz 5 (Termingeschäfte) und Satz 6 (Totalverluste) davon ab.
Zu Satz 4 (Aktienverluste) hat der BFH bereits 2020 entschieden. Er sieht hierin einen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip, also gegen Art. 3 Abs 1 des Grundgesetzes und hat das entsprechende Klageverfahren dem BVerfG vorgelegt.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110103/
Aus der Begründung ist ableitbar, dass Satz 5 und Satz 6 auch verfassungswidrig sind.
BFM Lindner und BJM Buschmann haben heute die Eckpunkte zu einem Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt, in dem o.g. 3 Sätze gestrichen werden sollen.
Werden Sie diese Gesetzesinitiative unterstützen?
MfG
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir prüfen gerade die einzelnen Maßnahmen, die Christian Lindner und Marco Buschmann im Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt haben. Grundsätzlich unterstützen wir gerne die Umsetzung der Punkte, welche im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Zu allen anderen Maßnahmen können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen treffen, da sie erst gründlich in ihrer Gesamtheit evaluiert werden müssen.
Mit herzlichen Grüßen
Katharina Beck