Frage von Benedikt R. • 14.09.2022
Antwort von Rainer Fredermann CDU • 15.09.2022
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt als freiwillige Leistung die Beitragsschuld zu deren Entlastung. Hierfür stellt der Landtag Nordrhein-Westfalen jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Straßenausbaubeiträge sind unsozial und gehören flächendeckend abgeschafft. Die Linke wird sich im Landtag dafür einsetzen. Die Kommunen brauchen Geld vom Land.