Sehr geehrte Frau Scharrenbach, ist ihnen der Begriff Straßenausbaubeitrag in NRW noch geläufig?
Sehr geehrte Frau Scharrenbach,
ich kann mich erinnern, das sie Ende Juni ein Konzept mit dem Umgang mit der Straßenausbaugebührensatzung vorlegen wollten. Die Frist ist nun zweieinhalb Monate überschritten.
Können sie erahnen, wie es den direkt oder potenziell von den Gebühren betroffenen Grundeigentümern mit dieser Situation geht? Mittlerweile schießen die Gas- und Strompreise durch die Decke, gemeinsam mit den gesamten Lebenshaltungskosten.
Es wäre eine gute Geste von ihnen, wenn wir die Gebührenpflichtigen, ein Signal bekämen das wenigstens das Damoklesschwert Strabs, von uns abfallen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried M.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage: In Nordrhein-Westfalen zahlen beitragspflichtige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer seit dem 3. Mai 2022 für Maßnahmen, die von den zuständigen Städten und Gemeinden seit dem 1. Januar 2018 beschlossen worden sind, keine Straßenausbaubeiträge mehr. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt als freiwillige Leistung die Beitragsschuld zu deren Entlastung. Hierfür stellt der Landtag Nordrhein-Westfalen jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Ina Scharrenbach MdL