(...) Dennoch militärisch einzugreifen – wohlgemerkt gegen Kräfte, die ihrerseits weit seltener ausländische Truppen als vielmehr staatliche Einrichtungen und zivile Objekte angreifen – ist also kein Abwägen von Leben gegen andere Leben. Es wird gezielt gegen militärische Gruppen vorgegangen, nachdem die höchstmögliche Sicherheit besteht, dass keine zivilen Opfer zu befürchten sind. Aber diese Sicherheit kann nie vollständig sein, weswegen es leider auch bei ISAF-Aktionen zu zivilen Opfern kommen kann. (...)
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(...) Sie sind deshalb bei der eigenen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und zwar als ein sehr wesentliches Argument. Allerdings bleibt es letztlich eine Gewissensentscheidung, wie die Abgeordneten in Fragen von Krieg und Frieden und anderen wesentlichen Fragen im Bundestag entscheiden. Da halte ich es mit dem Grundgesetz. (...)
(...) ich habe keine Informationen über die Vorbereitung einer militärischen Operation der USA gegen den Iran. Ich hielte ein solches Vorgehen im Übrigen für völkerrechtswidrig. (...)
(...) Die Zusammenlegung der beiden Mandate ist aus meiner Sicht sinnvoll, denn die Tornados standen und stehen ohnehin unter dem ISAF-Befehl und dienen ihrem Schutz. Durch die Einbeziehung des Mandates über den Tornado-Einsatz in das allgemeine ISAF-Mandat ändert sich nichts am beschränkten Einsatz der Tornados. Die Aufklärungsflugzeuge werden aufgrund ihres Auftrags und ihrer Ausstattung nur für Aufklärungszwecke eingesetzt, sie werden nicht zur Luftnahunterstützung (Close Air Support) herangezogen. (...)
(...) Ein wesentliches Dilemma unserer modernen Mediendemokratie erscheint mir die extreme Verkürzung und Zuspitzung immer komplexer werdender Zusammenhänge auf ein einfaches Schwarz-Weiß-Schema. Sie wissen, dass unsere Gegenwart nicht so einfach funktioniert. (...)