(...) Der Vorwurf, Deutschland würde Völkermord unterstützen, ist vollkommen abwegig. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Verfolgung von Völkermord engagiert, dafür eintritt, dass Menschenrechtsverletzungen geahndet werden – und zwar nicht nur in bilateralen Gesprächen mit den jeweiligen Ländern, sondern auch in der internationalen Gerichtsbarkeit. So hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) eingesetzt, ebenso auch wie für die Internationalen Tribunale über das frühere Jugoslawien und Ruanda und unterstützt jene Gerichtshöfe sowohl personell als auch finanziell. (...)
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(...) entsprechend der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern und des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren prüft die Bundesregierung bei der Entscheidung über die Genehmigung des Exports von Rüstungsgütern das Verhalten des Empfängerlandes im Hinblick auf die Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen. Es werden keine Genehmigungen erteilt, wenn den bei der Genehmigungserteilung für die Ausfuhr von deutschen Rüstungsgütern beteiligten Stellen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Rüstungsgüter für einen völkerrechtswidrigen Einsatz genutzt werden könnten. (...)
(...) Ich halte es für völlig ausgeschlossen, daß die Bundesrepublik Deutschland an genozidartigen Verbrechen beteiligt ist. Unser Land ist eine entwickelte Demokratie und ein hochqualifizierter Rechtsstaat. (...)
(...) Der Dialog mit der russischen Seite muss fortgesetzt werden. Ich halte das Angebot an Georgien, Mitglied in der NATO zu werden, für falsch. Auch die Aufstellung eines US-Raketenabwehrsystems in Polen kritisiere ich, da wir Zeichen der Entspannung und nicht des Konfliktes benötigen. (...)
Sehr geehrter Herr Schwibbe,
nachdem die Bundesregierung den Vorgang geprüft hat, ist auszuschließen, dass es deutsche Lieferungen dieser Waffen nach Georgien gegeben hat.
Sehr geehrter Herr Schmidt,