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Ich habe nichts gegen die Entwicklung eines unabhängigen Kosovo. Das Problem ist nur, dass die Trennung des Kosovo völkerrechtswidrig ist. Das liegt daran, dass es einen Beschluss des Sicherheitsrates der UNO gibt, der bis heute nicht aufgehoben ist. Ohne Zustimmung der USA, Großbritanniens und Frankreichs wäre der Beschluss nicht zustande gekommen.

Gerade habe ich an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages die Frage gerichtet, ob insbesondere der Generalbundesanwalt verpflichtet ist, den Haftbefehl zu vollziehen, auch wenn der Bundesjustizminister ihn anweist, es nicht zu tun. Auf der einen Seite können der Staatsanwaltschaft (nicht dem Gericht) Weisungen durch Justizbehörden erteilt werden. Auf der anderen Seite sind die Staatsanwälte aber verpflichtet, gerichtliche Beschlüsse umzusetzen. Auf die Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes bin ich gespannt.

Den Haftbefehl durchsetzen muss die Exekutive, da können wir als Parlamentarier:innen keinen Einfluss nehmen.


Es ist sehr schwer, dort etwas zu erreichen. Ich werde aber nicht aufhören, mich zu bemühen.