Frage von Thomas S. • 10.09.2023
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Antwort von Markus Mahl SPD • 11.09.2023
Mein Einsatz für regenerative Energien aus Bayern und die Ablehnung der früher geplanten HGÜ-Leitung sind kein Widerspruch. Trasse war nicht notwendig
Mein Einsatz für regenerative Energien aus Bayern und die Ablehnung der früher geplanten HGÜ-Leitung sind kein Widerspruch. Trasse war nicht notwendig
Eine rückwirkende Anwendung des Nullsteuersatzes auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
Atomkraft ist teuer und gefährlich. Es ist gut, dass wir aus dieser Art der Stromgewinnung ausgestiegen sind.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen.