Grundsätzlich bin ich der Überzeugung, dass Erneuerbare Energien dringend wachsen müssen, damit wir Energie sicher, klimaschonend und bezahlbar machen. Eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten halte ich aber nicht für das richtige Instrument um dies zu erreichen.
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Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Sofern ein geeigneter Nachweis erbracht werden kann, dass die Bestellung des Energieträgers im Erstattungszeitraum liegt (zum Beispiel Ausweisung des Bestelldatums auf der Rechnung) und die Lieferung des Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, können auch diese Rechnungen berücksichtigt werden.
ich stimme Ihnen zu, dass wir die Speicherkapazitäten ausweiten müssen. Allerdings würde ich Ihnen in der Einschätzung widersprechen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Batteriespeichern nicht vorangeht
ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) beziehen.
Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kund*innen mit einem günstigeren Nachttarif vorteilhaft.