Frage von Elke Y. • 31.05.2023
Ich bin durch einen arbeitsunfall seit März 2023 krankgeschrieben. Bekomme ich trotzdem die energiepauschale?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 02.06.2023
Sehr geehrte Frau Y.
ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Inflationsausgleichsprämie (IAP) beziehen. Die Energiepreispauschale wurde in 2022 gewährt. Die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Einzelne Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic