Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
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Antwort von Silke Launert
CSU
• 04.09.2017

(...) 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. (...)

Portrait von Wolfgang Karl
Antwort von Wolfgang Karl
Die PARTEI
• 19.09.2017

(...) Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen. (...)

Portrait von Thomas Hacker
Antwort von Thomas Hacker
FDP
• 23.08.2017

Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. (...)

Portrait von Anette Kramme
Antwort von Anette Kramme
SPD
• 28.08.2017

(...) Zu 1.: Ich respektiere selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Träger des durch das Grundgesetz garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht nur die Kirchen selbst als Religionsgemeinschaft, sondern auch alle ihnen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen sind, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen. (...)

Portrait von Sebastian Sommerer
Antwort von Sebastian Sommerer
DIE LINKE
• 24.08.2017

(...) Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein. Der Staat muss unabhängig von den Religionen sein und Menschen, die aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen verfolgt werden, schützen. Allen Versuchen, Demokratie und gleiche Rechte für alle mit dem Verweis auf vermeintlich natürliche oder göttliche Gesetzmäßigkeiten einzuschränken, setzen wir Widerstand entgegen. (...)

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