Frage von Josef W. • 27.04.2022
Antwort von Daniel Scheen-Pauls CDU • 05.05.2022
schwerbehinderte Arbeitnehmer werden nach § 168 SGB IX besonders geschützt.
schwerbehinderte Arbeitnehmer werden nach § 168 SGB IX besonders geschützt.
Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an und möchten z.B. Betriebe beraten, wie sie Stellen individuell für Bewerber*innen mit Behinderung zuschneiden können.
Wir treten Versuchen entgegen, den Kündigungsschutz aufzuweichen, und möchten ihn insbesondere für Beschäftigte in Leiharbeitsverhältnissen verbessern.
Wenn schon diskutiert wird eine Home-Office Pflicht für Arbeitgeber auch über die Corona-Zeit zu implementieren, dann muss es selbstverständlich auch für Behinderte in einem noch größeren Umfang möglich sein.
Wir unterstützen die Arbeiterbewegung im Kampf um höhere Löhne, Abschaffung der indirekten Steuern und niedrigere Steuersätze.