Sind Sie bereit, im Falle Ihrer Wahl die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere auch schwerbehinderten Arbeitnehmern, (z.B. bei Kündigungen) massiv zu verbessern?
Der örtliche und mein persönlicher Hintergrund zu dieser Frage sollte Ihnen bekannt sein. 3 Jahre
für ein erstinstanzliches Urteil (Kündigung unwirksam), dass der Arbeitgeber dann einfach ignoriert, ist die Kurzform dafür.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage zu meiner Kandidatur. Der konkrete Fall ihrer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist mir nicht bekannt und ist in den politischen Gremien, denen ich in der Städteregion seit Ende 2020 angehöre, kein Thema gewesen. Ich denke auch, dass diese Plattform nicht der richtige Ort wäre, um individuelle Rechtsstreitigkeiten zu besprechen. Insofern kann ich Ihnen nur allgemein antworten.
Der Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist mir und der Partei DIE LINKE ein wichtiges Anliegen. Wir treten Versuchen, den Kündigungsschutz aufzuweichen, entgegen, und möchten ihn insbesondere für Beschäftigte in Leiharbeitsverhältnissen verbessern. Wir möchten, dass Beschäftigte mit Behinderung dieselben Rechte erhalten wir andere Beschäftigte. Ihre Absonderung in spezielle Einrichtungen ("Werkstätten für behinderte Menschen") möchten wir möglichst überwinden.