Sind Sie bereit, im Falle Ihrer Wahl die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere auch schwerbehinderten Arbeitnehmern, (z.B. bei Kündigungen) massiv zu verbessern?
Der örtliche und mein persönlicher Hintergrund zu dieser Frage sollte Ihnen bekannt sein.3 Jahre
für ein erstinstanzliches Urteil (Kündigung unwirksam), dass der Arbeitgeber dann einfach ignoriert, ist die Kurzform dafür.
Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen ist bundesgesetzlich geregelt. Wir Grünen und ich möchten in NRW faire Arbeitsbedingungen und die Beschäftigungsmöglichen von Menschen mit Behinderung stärken, z.B. dadurch, dass die Vergabekriterien für öffentliche Aufträge um zusätzliche Kriterien, wie z.B. Tarifbindung und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten zur Beschäftigung Schwerbehinderter erweitert werden.
Menschen mit Behinderung haben leider immer noch deutlich geringere Chancen einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an und möchten z.B. Betriebe beraten, wie sie Stellen individuell für Bewerber*innen mit Behinderung zuschneiden können.