Frage von Frank H. • 16.08.2006
Antwort von Angelika Gramkow DIE LINKE • 17.08.2006
Sehr geehrter Herr Höhne,
Sehr geehrter Herr Höhne,
Lieber Herr Höhne,
die Arbeitszeitordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2000 (GVOBl. MV S. 14) gilt für alle Bediensteten im Land Mecklenburg-Vorpommern einheitlich.
Ich habe ihre Mail auch erst zwei mal gelesen, bis ich das kapiert habe. Sie werden sicher wissen, dass Verordnungen die Regierung macht, nicht das Parlament. Aber kümmern kann sich ein Parlamentarier schon, das werde ich auch tun.
Sehr geehrter Herr Höhne,
Sehr geehrter Herr Höhne,
Sehr geehrter Herr Höhne,
obwohl selber Mitarbeiter einer Verwaltung habe ich mich mit derlei Problemen bisher nur am Rande berührt gefühlt, ich kann jedoch ihr Ungerechtigkeitsempfinden hier sehr gut nachvollziehen.