Peter Stein
CDU
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Frage von Frank H. •

Frage an Peter Stein von Frank H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Stein,

man stelle sich vor, drei Bedienstete der Landesverwaltung gehen zusammen auf eine Dienstreise. Die eine Bedienstete kommt aus dem Ministerium X die anderen beiden aus der Verwaltung Y. Eine der beiden Kolleginnen aus der Verwaltung Y arbeitet in Teilzeit (6 Stunden) die andere ist Vollzeitbeschäftigte.

Unterstellt man weiterhin, dass die Dienstreise über Land (wir leben in einem Flächenland) und über 11 Stunden geht, so dürfte (würde man danach gefragt werden) man logisch davon ausgehen, dass alle drei Bediensteten die gleiche Arbeitszeit anschreiben dürfen.

Aber nicht in Mecklenburg-Vorpommern! Hier haben wir eine Arbeitszeitverordnung (AZVO), die von "Schildbürgern" (ich überspitze bewußt) erdacht sein muss.

Die Bedienstete aus dem Ministerium X kann sich 11 Stunden anschreiben, weil der Dienstherr hier ein Auge zudrückt und die AZVO so auslegt, wie er diese versteht. Die Bediensteten aus der Verwaltung Y sind da schon schlechter dran. Die Vollzeitkraft kann 8 Stunden und die Teilzeitkraft nur die 6 Stunden anschreiben, weil ihr Dienstherr die AZVO streng anwendet.

Alles nur "graue Theorie", kommt in der Wirklichkeit so nicht vor, werden Sie denken.
Weit gefehlt! die Wirklichkeit ist noch viel "bunter", viel undurchsichtiger und dadurch viel ungerechter. Ursache dafür ist die vom Ansatz her sicher gut gemeinte am Ende allerdings absolut verkorkste AZVO.

Am meisten leiden unter der AZVO die Außendienstler. Nun stellen einige hohe Beamte bereits neue (schlechte) Gedanken hinsichtlich der AZVO und ihrer Auswirkungen für die Außendienste an.

Ich würde von Ihnen gerne wissen wollen, ob Sie das Problem AZVO kennen und ob Sie als Abgeordneter mit dafür Sorge tragen, dass die Ungerechtigkeiten die die aktuelle AZVO mit sich bringt in der kommenden Legislaturperiode mit Ansprechen und bereinigen werden.

Mit freundlichem Gruß

Frank Höhne

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höhne,

obwohl selber Mitarbeiter einer Verwaltung habe ich mich mit derlei Problemen bisher nur am Rande berührt gefühlt, ich kann jedoch ihr Ungerechtigkeitsempfinden hier sehr gut nachvollziehen.

Gerade bei der Umsetzung oder Anwendung von Vorschriften gibt es tatsächlich Auslegungs- und Anwendungsspielräume, die in einzelnen Fällen Ungleichheiten offensichtlich zulassen, so bspw. auch bei der Urlaubszeitenregelung.
Ich stelle allerdings in Frage, ob die Gesetzgebung an dieser Stelle der richtige Partner wäre, alle Ungleichheiten auszuräumen. Gerade Vorschriften in der öffentlichen Verwaltung bedürfen zu ihrer Handhabbarkeit in möglichst allen, teilweise sehr unterschiedlich gelagerten Fällen, diese Spielräume.

So bleibt mir wahrscheinlich nur mit der Urlaubszeitenauslegung zu leben wie sie ist, wie Ihnen mit der AZVO in ihrer aktuellen Fassung.
Ich gebe ihnen allerding recht, dass in vergleichbaren Fällen zu dem von Ihnen geschilderten eine Gleichstellung möglich sein sollte.
Dies wäre dann allerdings unter den jeweiligen vorgesetzten Stellen zu klären.

Ich würde jedoch ihre Anfrage in unsere neue Fraktion nach der Wahl mitnehmen und bearbeiten lassen.

Mit freundlichen Grüßen, Peter Stein