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(...) Das Beschäftigungsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beendet. In diesem Fall tritt eine Sperrzeit ein, die in Ihrem Fall bewirkt, dass für die Dauer von 1 Jahr kein Arbeitslosengeld gezahlt werden konnte. Während der Sperrzeit ruht grundsächlich der Anspruch, Ihre Anspruchsdauer vermindert sich allerdings um die Tage der Sperrzeit. (...)
(...) Diese Mehrausgaben wurden bewusst zur Entlastung des Arbeitsmarktes und der Erwerbstätigen eingesetzt und gehen langfristig mit einer positiven konjunkturellen Lage einher. Die entstandene Deckungslücke wird dabei auch durch die solide Liquiditätsrücklage der Bundesagentur abgesichert, die durch die Überschüsse der letzten Jahre mittlerweile 18 Mrd. (...)
Sehr geehrter Herr Schlag,
(...) Vielleicht gibt es andere Gründe, mit denen sich diese Entwicklung erklären lässt. In anderen Ländern hat sich gezeigt, dass der in Folge des Rauchverbots festzustellende Umsatzrückgang nur von kurzer Dauer ist. In Häusern, in denen Speisen angeboten werden, hatte sich der Umsatz schon nach wenigen Monaten über das vor dem Rauchverbot liegende Maß entwickelt. (...)