Frage an Ottmar Schreiner von Alfred W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Schreiner
Ich bin seit dem 31.12.2006 arbeitslos. Wegen einem Aufhebungsvertrag Telekom ( Abfindung 225.000 € ) bekomme ich eine Sperr-und Ruhenszeit von 1Jahr.Ab dem 31.12 .2007 stehen mir noch 9 Monate ALG 1 zu. (Bj.1955) Komme ich in den Genuss noch weitere 3 Monate ALG 1 zu beziehen ?
Mit freundlichen grüßen
Sehr geehrter Herr West,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2007.
Das Beschäftigungsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beendet. In diesem Fall tritt eine Sperrzeit ein, die in Ihrem Fall bewirkt, dass für die Dauer von 1 Jahr kein Arbeitslosengeld gezahlt werden konnte. Während der Sperrzeit ruht grundsächlich der Anspruch, Ihre Anspruchsdauer vermindert sich allerdings um die Tage der Sperrzeit. Die Berücksichtigung von Entlassungsentschädigung (§ 143a SGB III) kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Die Auswirkungen im Einzelnen kann ich nicht beurteilen. Der zuständige Ansprechpartner ist das Jobcenter.
Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner