Frage an Rainer Wend von Christian S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Wend,
bei FOCUS Online ist folgendes Zitat von Ihnen zu lesen: „Aber je stärker eine Interessenorganisation das Gemeinwohl in Frage stellt, umso größer wird auch der Druck sein, verfassungsrechtliche Veränderungen beim Streikrecht vorzunehmen.“
Ich verstehe, dass Streiks der Lokomotivführer nicht nur der Deutschen Bahn AG sondern auch in anderen Bereichen der Volkswirtschaft einen Schaden verursachen. Dieser wird auch vergleichsweise groß sein.
Welche Möglichkeit bleibt einer Gewerkschaft und Arbeitnehmern allgemein aber, nach gescheiterten Verhandlungen Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen zu nehmen, wenn man ihr das mächtigste Kampfmittel mit der Begründung, dass es genau den Effekt habe, der es mächtig macht, aus der Hand nimmt oder beschneidet?
Vor dem Hintergrund der lächerlichen Angebote der Bahn, die sich nur marginal auf das Nettogehalt der Lokomotivführer auswirken würden, entsteht der Eindruck, dass hier von einer Berufsgruppe verlangt wird, sich mit schlechten Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung abzufinden, weil es das "Gemeinwohl" erfordert. Die gleiche Argumentation wird zudem in abgewandelter Weise für andere Tarifkonflikte angewandt.
Welche Gemeinen sind noch übrig, um deren Wohl es hier geht? Oder anders gefragt: Wie definieren Sie "Gemeinwohl"?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schlag
Sehr geehrter Herr Schlag,
zum Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der GDL habe ich auf diesem Portal bereits mehrere Fragen beantwortet (u.a. meine Antworten an Hans Schmidt vom 26.10.2007 und an Herrn Dr. Heß vom 16.10.2007). Darin habe ich auch dargelegt, weshalb ich der GDL eine Schädigung des Gemeinwohls vorwerfe. Da ich mich an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen möchte, bitte ich Sie, sich meine vorherigen Antworten zu diesem Thema durchzulesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend