(...) Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK betrifft ja nicht den einzelnen Menschen, auch wenn ein Betrieb nur aus einer Person besteht, sondern den Gewerbebetrieb. Auch sind die IHKs ja keine Vereine oder Verbände, also freiwillige Zusammenschlüsse, sondern öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften, die auch eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, die ansonsten durch staatliche Stellen übernommen werden müssten. (...)
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(...) Oft werden solche Modelle in öffentlichen Debatten schön gerechnet, halten aber einer objektiven Überprüfung nicht stand. Statt eines staatlich garantierten Grundeinkommens für jede/n müssen wir viel mehr für die Stärkung und Ausweitung unserer bestehenden Sozialsysteme sorgen, also Arbeitsplätze schaffen, endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen und insbesondere die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Bevölkerungsschichten verbessern. (...)
(...) Es ist allerdings völlig abwegig, Arbeitsgelegenheiten als Zwangsarbeit zu diffamieren. Zwangsarbeit verletzt die Würde des Menschen. Zwangsarbeit ist unter der Geltung des Grundgesetzes nicht zulässig. (...)
(...) Nur die Kommunen können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen gerecht werden, da sie näher an den Betroffenen sind und schon bewiesen haben, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die BA. Das hätte die Verwaltung vereinfacht und Kosten gespart, stattdessen aber wurden die Kommunen zur Kooperation mit der BA zwangsverpflichtet, was das Bundesverfassungsgericht bereits als rechtswidrig erklärt hat. (...)
Hallo Marie,
Sehr geehrte Frau Liebeck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Bitte lassen Sie mir doch Ihre Adresse und Telefonnummer zukommen, damit ich mich mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen kann.