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Frage von Karl W. •

Frage an Ulrike Flach von Karl W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

sehr geehrte frau flach,
was würden sie,bzw. ihre partei an der hartz4 regelung ändern?
vielen dank für ihre antwort

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wildberg,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu Hartz IV. Trotz eines Rückganges der Arbeitslosenzahlen insgesamt ist im Bereich der Langzeitarbeitslosen kaum eine Besserung eingetreten. Von der Umsetzung der Forderung, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss, als derjenige, der arbeiten kann, aber allein von staatlichen Transferleistungen lebt, sind wir weit entfernt. Das Hartz-IV-Gesetz (SGB II) leidet nach wie vor unter einer Vielzahl von Konstruktionsfehlern.

Die FDP hat seinerzeit als einzige Fraktion das Optionsgesetz abgelehnt. Wir haben immer klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gefordert. Es war ein fehler, im Grundsatz die BA mit der Betreuung der ALG II-Empfänger zu beauftragen. Sie ist, wie sich gezeigt hat, als zentralistisch organisierte Behörde, nicht in der Lage, individuelle Bedürfnisse genügend zu berücksichtigen. Richtig wäre gewesen, die Kommunen mit der Aufgabe der Reintegration von Landzeitarbeitslosen zu betrauen. Nur die Kommunen können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen gerecht werden, da sie näher an den Betroffenen sind und schon bewiesen haben, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die BA. Das hätte die Verwaltung vereinfacht und Kosten gespart, stattdessen aber wurden die Kommunen zur Kooperation mit der BA zwangsverpflichtet, was das Bundesverfassungsgericht bereits als rechtswidrig erklärt hat.

Der Bundesrechnungshof hat zu recht kritisiert, dass die einzelnen Grundsicherungsstellen völlig unterschiedliche Sätze bei Heizung und Unterkunft erstatten. Eine Vergleichbarkeit ist nicht gegeben.

All das macht deutlich: Hartz IV muss verändert werden. Die FDP fordert:

- die Gründung einer leistungs- und kundenorientierten Versicherungsagentur für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes während der ersten 12 Monate mit Pflicht- und Wahltarifen, wobei der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung steuerfrei an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll.

- Die Abschaffung der drittelparitätischen Selbstverwaltung, in der Gewerkschafts- und Arbeitgeberfunktionäre und Vertreter der öffentlichen Hand ihre Eigeninteressen verfolgen.

- Die Herausnahme von versicherungsfremden Leistungen, z.B. der
Auszahlung des Kindergeldes,

- Die Gründung einer schlanken Arbeitsmarktagentur für überregionale Aufgaben mit entscheidungskompetenten Stabsstellen für Länderangelegenheiten, die für Transparenz bei den gemeldeten Stellen sorgt und die notwendigen Daten und Datenbanken zur Verfügung stellt.

- Die Übertragung der Verantwortung für die aktive Arbeitsmarktpolitik auf die Kommunen und die Vermittlung und Betreuung der Arbeitslosen in kommunalen Jobcentern. Diese Jobcenter sollen weitreichende Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Verwendung der Haushaltsmittel erhalten.

- Die Abschaffung der Regionaldirektionen.

- Eine Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums, die die Grundsicherungsstellen bindet, welche Sätze bei Heizung und Unterkunft zu erstatten sind. Auf regionale Besonderheiten (z.B. in der Miethöhe) muss dabei eingegangen werden.

Für unsere Position werben wir um eine parlamentarische Mehrheit. Wir würden uns freuen, wenn wir sie mit unseren Argumenten überzeugen könnten.

Ulrike Flach