Sehr geehrter Herr Steinberg,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Juli 2009.
Sehr geehrter Herr Steinberg,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Juli 2009.
(...) Aber auch bei den Tarifbeschäftigten in den Ländern gibt es keine einheitliche regelmäßige Wochenarbeitszeit. (...) Beamte haben aber in keinem Land eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden. (...)
(...) Die Auslegung eines Gesetzes ist Sache des Gerichts, nicht Sache des Gesetzgebers. Sie schreiben ja selber, dass der Gesetzgeber im BGB alle Vorkommnisse gleich behandelt. (...)
(...) Trotzdem zu Ihren konkreten Anliegen: Ich verfüge über keine zahlende Klientel und deshalb über keinerlei Honorare. Eine Auswirkung auf mein Abstimmungsverhalten gibt es in keinem Fall. (...)
(...) Für beide Tätigkeiten gibt es keine Entlohnung, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung laut Satzung. Entgeltliche Tätigkeiten neben meinem Mandat übe ich nicht aus. Die investierte Zeit ist im Verhältnis zu meinen Arbeitszeiten als Mitglied des Deutschen Bundestages als marginal zu betrachten. (...)
(...) ein Mindestlohn bringt nichts! (...)