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Frage von Cornelia B. •

Frage an Dieter Althaus von Cornelia B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wann werden wieder gleiche Rahmenbedingungen für Beamte und Angestellte (Tarifbeschäftigte) in punkto Arbeitszeit in Thüringen geschaffen?
Diese Gerechtigkeitslücke muß schnellstens korrigiert werden.
Die Bayern haben dieses erkannt und führen ab 1/10 die 40-Stunden -Woche für ihre Beamten wieder ein.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bach,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Juli, die sicherlich viele Landesbeamte in Thüringen interessiert.

Die regelmäßigen Wochenarbeitszeiten sowohl der Beamten als auch der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind nicht nur in Thüringen, sondern in der Mehrzahl der Länder unterschiedlich ausgestaltet.

Neben Thüringen beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit auch in Bayern und Hessen 42 Stunden. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und bei den Bundesbeamten sind es 41 Stunden, in den übrigen Ländern 40 Stunden. (Nach meinen Kenntnissen prüft der Freistaat Bayern derzeit, inwieweit eine Absenkung der Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche möglich ist. Ein diesbezüglicher Beschluss liegt noch nicht vor.)

Aber auch bei den Tarifbeschäftigten in den Ländern gibt es keine einheitliche regelmäßige Wochenarbeitszeit. Deren Arbeitszeit schwankt zwischen 38,5 und 40 Stunden. Beamte haben aber in keinem Land eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden.

Zudem gibt es weitere Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten. So haben beispielsweise die Thüringer Beamten nach § 3 Thüringer Arbeitszeitverordnung - im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten - Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung durch einen freien Tag in jedem Kalenderjahr (sog. AZV-Tag).

Angesichts der sehr differenzierten Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse der Beamten und Tarifbeschäftigten kann man mit Blick auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Thüringer Beamten wohl nicht von einer "Gerechtigkeitslücke" sprechen.

Im Gegenteil: Die CDU Thüringen hat sich dafür eingesetzt, dass in die Thüringer Arbeitszeitverordnung Regelungen aufgenommen wurden, dass schwerbehinderte Beamte und solche, die Pflegebedürftige oder minderjährige Kinder tatsächlich betreuen, eine Reduzierung ihrer regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden beantragen können.

Die CDU Thüringen wird sich auch weiterhin für eine familiengerechte Arbeitszeit der Thüringer Beamten und Tarifbeschäftigten einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Althaus