![Lars Castellucci Portrait von Lars Castellucci](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/lars-castelluccipressefoto20200125-1120_0.jpg?itok=Ux2pu8gs)
Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir dafür sorgen, dass grundsätzlich das allgemeine Arbeitsrecht gilt und nur bei einer gerechtfertigten beruflichen Anforderung im Bereich der Verkündigung Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht möglich sind.
Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir dafür sorgen, dass grundsätzlich das allgemeine Arbeitsrecht gilt und nur bei einer gerechtfertigten beruflichen Anforderung im Bereich der Verkündigung Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht möglich sind.
Der Fokus liegt dabei definitiv auf meiner juristischen Arbeit.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist traditionell als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften geschützt.
Am 18. September 2023 hat die Auftaktveranstaltung zum Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht unter Federführung des BMAS stattgefunden.
Es ist nicht vermittelbar, dass die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben, wie andere Beschäftigte
Vielen Dank für Ihre Frage, aktuell konzentriere ich mich voll und ganz auf mein Mandat.