Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Abschaffung der Sonderregeln im kirchlichen Arbeitsrecht (sog. "3. Weg") - Wie ist hier der aktuelle Stand?
Bitte um Sachstand bzgl. der Abschaffung des sog. "3. Weges" im Arbeitsrecht der Kirchen.
Sehr geehrter Herr Buschmann,
im Koalitionsvertrag heißt es im Abschnitt „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“
Der "3. Weg" gehört endlich abgeschafft. Mitarbeiter:innen in kirchlichen Einrichtungen dürfen nicht weiter von einer ordentlichen Mitbestimmung und fairer Entlohnung abgehängt bleiben. Wie ist hier der aktuelle Stand? Wird hier auch von der FDP blockiert?
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist traditionell als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften geschützt. Dieses Recht wurde auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt. Dieses bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zu den Freiheitsrechten der Betroffenen und insbesondere auch dem europarechtlichem Diskriminierungsverbot. Der rechtliche Rahmen wird daher im Dialog zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung fortentwickelt.
Aus Sicht der Freien Demokraten soll das Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt werden. Im Bundestagswahlprogramm haben wir neben der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auch eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Diese Forderungen konnten wir auch erfolgreich im Koalitionsvertrag der Fortschrittskoalition verankern.
Gegenwärtig dauern die Beratungen zu diesem Themenkomplex an. Ansprechpartnerin für die Fraktion der Freien Demokraten ist Frau Bubendorfer-Licht, MdB, als religionspolitische Sprecherin.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB