![Uli Grötsch Portrait von Uli Grötsch](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/quadrat%20groetsch_uli_00066_mk_rot_maxk_20x30_icv2%20geringere%20Qualit%C3%A4t.png?itok=33p33fE7)
Nein, das erwähnte Gesetz wurde noch nicht von der Bundesregierung beschlossen und kann daher auch nicht zeitnah in Kraft treten. Unter anderem wird die Tarifeinigung noch eingearbeitet.
Nein, das erwähnte Gesetz wurde noch nicht von der Bundesregierung beschlossen und kann daher auch nicht zeitnah in Kraft treten. Unter anderem wird die Tarifeinigung noch eingearbeitet.
Zum Vorgehen der Bundesländer bzgl. der Übertragung der Tarifeinigung auf Landesbeamt:innen bzw. Pensionär:innen liegen mir keine Informationen vor.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.
die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.
Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung. Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist.