Frage von Susan H. • 19.06.2023
Sehr geehrter Hr. Juratovic, ich bin seit 02.2023 krankgeschrieben, war in Reha bekam Übergangsgeld und nun wieder Krankengeld. Habe ich Anspruch auf die Inflationsprämie? Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Josip Juratovic SPD • 20.06.2023
Sehr geehrte Frau H.,
die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Detaillierte Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic