Frage von Gerhard E. • 28.06.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 12.07.2023
Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, welche sodann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, welche sodann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
Die schwierige Situation von Beschäftigten in diversen Branchen ist immer wieder Thema im Deutschen Bundestag.
Wir haben dazu eine Koalitionsvereinbarung, die immerhin den bisherigen Stand hier verbessert
Letztlich dient der reguläre Einstieg in höhere Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte im einfachen Dienst sowie in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 in Stufe 3 auch der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.