Amtsangemessene Besoldung - Anhebung der Stufen in den Besoldungsgruppen A4-A7?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
ich bin momentan in der Besoldungsgruppe A6. Im Entwurf für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung ist geplant, dass die Besoldungsgruppe A4 und A5 in Stufe 5 und die in Besoldungsgruppe A6 in Stufe 3 festgesetzt werden. Demnach würde ein A4 oder A5 Beamter aber mehr verdienen als ein A6 Beamter, ist das bei der Planung nicht aufgefallen?
2. Frage die nicht aus dem Entwurf hervor geht. Wird es auch eine Nachzahlung hinsichtlich der neuen Stufenfestsetzung geben?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie beziehen sich ja im Grunde auf einen nicht gegebenen Unterschied zwischen einfachem Dienst und mittlerem Dienst zum Zeitpunkt der Verbeamtung. Es stimmt, zum Zeitpunkt der Einstellung wird der Beamte der A5 zunächst etwas mehr Grundgehalt bekommen als der A6-Beamte in Stufe 3.
Allerdings gibt es auch einen großen Unterschied. Während in der A4 und der A5 nur noch drei höhere Erfahrungsstufen zur Verfügung stehen, sind es im mittleren Dienst fünf Stufen. Dadurch wird der A6 Beamte insgesamt ein deutlich höheres Grundgehalt beziehen als der Beamte des einfachen Dienstes.
Letztlich dient der reguläre Einstieg in höhere Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte im einfachen Dienst sowie in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 in Stufe 3 auch der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation. Das BVerfG hat die Anhebung der Einstiegsgehälter als Option zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation ausdrücklich mit in den Blick genommen.
Das alles ist aber vor dem Hintergrund eines noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff