
Lieber Herr Zülsdorf,
Die gesetzliche Lohnuntergrenze für das Sicherheitsgewerbe wurde von den beteiligten Tarifpartnern auf die von Ihnen erwähnten 7,50 Euro pro Std. festgelegt.
Lieber Herr Zülsdorf,
Die gesetzliche Lohnuntergrenze für das Sicherheitsgewerbe wurde von den beteiligten Tarifpartnern auf die von Ihnen erwähnten 7,50 Euro pro Std. festgelegt.
(...) Das Vergabegesetz wurde von den regierungstragenden Fraktionen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Abgeordneten des SSW) eingebracht und mit deren Stimmen beschlossen. Ihre Schilderung ist interessant, da es geradewegs das veröffentlichte Ziel dieses Gesetzesentwurfs war, dass künftig bei der Vergabe von Leistungen durch das Land ein Mindestlohn von 9,18 Euro/Stunde nicht mehr unterschritten wird. Das erfüllt der Gesetzesentwurf in Ihrem und vielen anderen Fällen aber gerade nicht. (...)
(...) In der Antwort auf Herrn Steinbergs Frage vom 12. Februar 2014 schrieb ich, dass der Fachkräftemangel in der Masse nicht im Niedriglohnbereich vorhanden sei. Vielmehr handele es sich oft um klassische Ausbildungsberufe, die eine solide Vergütung versprächen. (...)
(...) Sie interpretieren zum einen das Bundesverwaltungsgericht falsch und ihre Fragestellung an mich ist ebenfalls nicht korrekt. Da es keinen finanziellen Betrug an den Beamten gibt wird es auch nicht die von Ihnen angefrate Konsequenz geben. (...)
(...) Natürlich wollen wir, dass Arbeitslose in Deutschland so schnell wie möglich wieder eine Erwerbstätigkeit finden. Wir wollen auch die Binnenwirtschaft stärken durch Investitionen und die Erhöhung der Kaufkraft (höhere Löhne, höhere Renten, höhere Sozialleistungen). (...)