Frage an Rüdiger Kruse von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kruse,
Auf die Frage von Herrn S. . bezüglich der aktuellen Arbeitsmigration schreiben Sie:
"Fakt ist, in Deutschland gibt es bereits heute einen Fachkräftemangel. Dieser ist m. E. kein vorgeschobenes Argument der Unternehmer, um Lohndumping zu betreiben. In meiner Tätigkeit als Abgeordneter spreche ich mit vielen Menschen, unter anderem mit Unternehmern. Vor allem in kleinen oder mittelständischen Firmen wird mir oft berichtet, dass es Probleme gibt, gut ausgebildete Kräfte zu finden."
http://www.abgeordnetenwatch.de/ruediger_kruse-778-78274--f415004.html#q415004
Den Fachkräftemangel, den Sie zum "Fakt" erklären wollen, erfahre ich nicht.
Ich möchte die Gesetze der freien Marktwirtschaft auf den vermeintlichen Fachkräftemangel anwenden. Normalerweise wird in der Logik dieser Marktwirtschaft eine Ware teurer, wenn einer erhöhten Nachfrage ein in Relation geringeres Angebot gegenübersteht.
Frage 1:
Sollte es den von Ihnen behaupteten Fachkräftemangel geben, müsste dann nicht in logischer Konsequenz der Preis bzw. der Lohn für diese nachgefragte Arbeit steigen?
Frage 2:
Sind Ihnen respektable Lohnsteigerungen in den von diesem anbgeblichen Fachkräftemangel betroffenen Branchen bekannt?
Sie bestreiten Lohndumping und Niedriglohnbezahlungen im Bereich der Gastronomie.
Frage 3:
Wie werten Sie diese branchenbezogene Beschreibung?
Zitat:
"Ausbildungsgehalt Fachkraft im Gastgewerbe
Ausbildungsjahr: 429-562 Euro
Ausbildungsjahr: 512-641 Euro
Einstiegsgehalt: 1100 bis 1200 Euro (Brutto)
Zuerst mal eine traurige Nachricht:
Berufe im Gastgewerbe sind allgemein als unterbezahlt bekannt. Oft erhält man nicht den Lohn, den man mit seiner guten Leistung verdienen würde."
http://www.ausbildung.de/berufe/fachkraft-gastgewerbe/gehalt/
Frage 4:
Ist es Ihnen nicht peinlich sich eine Erhöhung von 10% in Ihrer Diät genehmigt zu haben, während viele arbeitende Menschen in Deutschland nicht den Lohn bekommen den sie verdienen?
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema Fachkräftemangel.
In der Antwort auf Herrn Steinbergs Frage vom 12. Februar 2014 schrieb ich, dass der Fachkräftemangel in der Masse nicht im Niedriglohnbereich vorhanden sei. Vielmehr handele es sich oft um klassische Ausbildungsberufe, die eine solide Vergütung versprächen. Ihrer Aussage, dass Sie den Fachkräftemangel nicht erfahren, glaube ich Ihnen. Meine persönlichen Eindrücke sind andere. Viele meiner Gesprächspartner bestätigen mir den Fachkräftemangel und dessen negative Auswirkungen. Dies bezieht sich, wie oben erwähnt, auf einige, nicht auf alle Branchen in Deutschland.
In dem speziellen Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, den Sie ansprechen, müssen wir etwas differenzieren. So werden viele Jobs in der Gastronomie von ungelernten Kräften geleistet. Diese werden deutlich schlechter vergütet als Auszubildende oder Ausgelernte in den klassischen Berufen dieses Bereiches. Dazu zählt zum Beispiel der Beruf des Kochs oder des Hotelfachmanns. Oft sind diese Tätigkeiten in der Gastronomie, die von ungelernten Personen ausgeführt werden, körperlich anstrengend. Dies steht außer Frage. Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass die Bezahlung von Personen, die über keine Ausbildung verfügen, nicht so hoch sein kann wie die Ausgelernter. Für den Großteil der erlernten Berufe, in denen Tarifverträge gelten, gibt es Lohnerhöhungen. Aktuell listet das Statistische Bundesamt einige Tariferhöhungen auf, die im zweiten Halbjahr 2013 im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes vereinbart wurden. So beispielweise für das Bundesland Baden-Württemberg von 3,2 % (Inkrafttreten am 01. Oktober 2014) und für das Bundesland Berlin von 3,25 % (Inkrafttreten am 01. Juli 2014). Dies zeigt, dass von der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland auch diese Branchen profitieren. - auch wenn die Löhne, wie Sie anmerken, insgesamt relativ niedrig sind.
Zu dem Punkt der Abgeordneten-Besoldung: Wir Bundestagsabgeordneten haben ein sehr gutes Auskommen und verdienen mehr als der durchschnittliche Bürger. Derzeit beträgt die Höhe der Abgeordneten-Diäten 8.252 Euro pro Monat. Im Februar 2014 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass dieser Betrag ab dem 01. Juli 2014 auf 8.667 Euro steigt, ab dem 01. Januar 2015 auf 9.082 Euro. Damit liegt die Höhe der Diäten auf dem Verdienst-Niveau von Bundesrichtern [Besoldungsgruppe R6 (Richter an einem Bundesgericht) bis R10 (Präsident eines Bundesgerichts)]. Diese Höhe halte ich, angesichts der relativ hohen Verantwortung, die mit einem Bundestagsmandat einhergehen, für angemessen. Ab 2015 werden die Diätenerhöhungen an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Steigen die Löhne, steigen auch die Diäten, sinken die Löhne, sinken auch die Diäten. Dies ist ein richtiger Schritt, weil dadurch eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz hergestellt wird.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse