Frage an Wolfgang Kubicki von Olaf Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kubicki,
zum 01.08.2013 wurde ein Mindestlohn von 9,18€ verabschiedet. Da ich im Sicherheitsgewerbe für 7,50€ ( Tariflohn) in einem Ministerium arbeite, kommt dieser Mindestlohn leider für mich nicht zur Anwendung. Wie ich den Ausführungsbestimmungen entnehme, sollte diese Situation noch evaluiert werden. Ich möchte mich auf diesem Wege nach dem derzeitigen Stand erkundigen. Nachfolgend habe ich die entsprechende Passage beigefügt. Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Olaf Zülsdorf
Anwendungshinweise und Erläuterungen zum Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig Holstein – TTG)
Absatz 4:
Diese Vorschrift geht faktisch ins Leere, weil kein Fall denkbar ist, in dem sowohl die Mindestentgeltpflicht nach Absatz 1 oder die Tariftreuepflicht nach Absatz 2 und gleichzeitig der Auffangtatbestand nach Absatz 3 gilt. Das allgemeine Mindeststundenentgelt von 9,18 Euro nach Absatz 3 ist immer nur hilfsweise zu zahlen, falls es keine Mindestentgeltvorschriften nach Absatz 1 oder Absatz 2 gibt (so ausdrücklich Absatz 3 Satz 1). Das bedeutet aber auch, dass Mindestentgelte durch aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnungen selbst dann vorrangig zu berücksichtigen sind, wenn sie unterhalb des Mindeststundenentgelt von 9,18 Euro liegen (Beispiel: Nach der Sicherheitsdienstleistungsarbeitsbedingungenverordnung beträgt das Mindeststundenentgelt im Bewachergewerbe derzeit 7,50 Euro die Stunde). Nach Absatz 4 war diese Konsequenz möglicherweise vom Gesetzgeber nicht gewollt, weshalb eine Klarstellung im Rahmen einer Evaluierung des Gesetzes erfolgen wird.
Sehr geehrter Herr Zülsdorf,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05. März.
Über den aktuellen Stand eines Evaluationsverfahren kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben, da mir darüber keine weitergehenden Informationen vorliegen.
Das Vergabegesetz wurde von den regierungstragenden Fraktionen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Abgeordneten des SSW) eingebracht und mit deren Stimmen beschlossen. Ihre Schilderung ist interessant, da es geradewegs das veröffentlichte Ziel dieses Gesetzesentwurfs war, dass künftig bei der Vergabe von Leistungen durch das Land ein Mindestlohn von 9,18 Euro/Stunde nicht mehr unterschritten wird. Das erfüllt der Gesetzesentwurf in Ihrem und vielen anderen Fällen aber gerade nicht.
Im Gesetzesentwurf heißt es: "Spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Landesregierung dem Landtag eine Evaluierung der Wirkungen insbesondere hinsichtlich Effizienz und Zielerreichung vorzulegen."
Ich bitte Sie, die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und des SSW mit Ihrem Anliegen zu konfrontieren und um die Beantwortung Ihrer Fragen zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki