(...) Daher bestehen keine besonderen Verpflichtungen des aktuellen Eigentümers über die gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Mietrecht und dem Privatvertragsrecht hinaus. Dass die BEATE GmbH ganz offensichtlich ihren Pflichten zur Pflege und Wartung widerrechtlich nicht nachkommt, dient natürlich der Gewinnmaximierung, hat aber kausal nichts mit der Rechtstellung von Hedge Fonds zu tun. Die unmittelbare Zuständigkeit liegt bei Unternehmen nach deutschem GmbH Recht, wie es schon immer gültig war. (...)
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(...) Nur, die Zerschlagung der Energiemonopole ist wohl mit der derzeitigen Bundestagsmehrheit überhaupt nicht zu machen, denn da steht wohl die enge Verbundenheit der Koalitionspartner mit diesen Konzernen dagegen, die so viel Profit erzielen, daß dabei für die Parteien immer weiter etwas davon abfällt. Da müßte wohl noch viel mehr passieren, damit daraus etwas wird. (...)
(...) Eine Folge ist, dass wir als Gesellschaft in Zukunft nur noch geringere Restrisiken akzeptieren werden. Wie unser Fraktionsvorsitzender Florian Rentsch erwarte auch ich, dass die acht ältesten Reaktoren in Deutschland - darunter Biblis A und B - diese Verringerung des Restrisikos nicht leisten können und daher nach Ablauf des Moratoriums endgültig stillgelegt werden.
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Zuständigkeiten beim nuklearen Notfallschutz auf Bund (Strahlenschutzvorsorge) und Länder (Katastrophenschutz) aufgeteilt. Daher gibt es von Bundesseite nur Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die Sie von der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( http://www.bmu.de ) herunterladen können. (...)
(...) Eine Evakuierung ist in Deutschland vorgeschrieben, wenn nach einer Woche die Strahlenbelastung 100 Millisievert (mSv) beträgt. Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung beträgt etwa 2 mSv pro Jahr. (...)