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Frage von Anneliese W. •

Frage an Gustav Herzog von Anneliese W. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Herzog,

seit ca. Mitte des letzten Jahrzehnts haben Hedgefonds bzw. heute "Heuschrecken" genannt, große Bestände an Wohnungen in ganz Deutschland aufgekauft. Wie Sie sicherlich schon zahlreichen Fernsehberichten darüber und auch aus der Presse entnommen haben, leiden immer mehr Menschen unter den Praktiken dieser "Heuschrecken" (manchmal auch Immobilienhaie genannt). Auch wir in Kaiserslautern am Betzenberg haben seit 2007 große Probleme. Zum einen eine große Zahl Mieter, aber auch Einzeleigentümer einer Wohnanlage, deren Mehrheitseigentümer ein solches Unternehmen ist. Weder die Stadt Kaiserslautern, noch das Land Rheinland-Pfalz sehen sich in der Verantwortung. Wie sieht es mit der Bundesregierung aus? Schließlich wurde durch die Gesetzgebung unter Rot-Grün das Schalten und Walten dieser Firmen erst möglich gemacht. Auch die zum Glück vergangene Finanzkrise war mit darauf zurück zu führen.
Haben wir nicht den § 14 im Grundgesetz, der unter anderem beinhaltet, dass Eigentum verpflichtet?
Sehen Sie sich im Internet unter http://www.swr.de/marktcheck/haus-garten/finanzinvestor-wohnblockmieter/-/id=2249246/nid=2249246/did=7657340/oehdd5/index.html den Bericht des SWR-Fernsehens über unsere Wohnanlagen einmal an.
Wann und wie wollen Sie diese Missstände - wie gesagt deutschlandweit mit den verschiedensten Investoren - im Bundestag angehen?
Es ist an der Zeit, dass nicht nur die Investoren sondern viel mehr der "normale" Bürger geschützt wird.
Mit freundlichen Grüßen
A. Welle

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Sehr geehrte Frau Welle,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Situation der Mieterinnen und Mieter in den Wohnungen der BEATE Zweite Property GmbH. Auch ich bin über die Beiträge des SWR auf die Problematik aufmerksam gemacht worden und recherchiere aktuell in verschiedene Richtungen. Mir sind aus der Vergangenheit auch ähnliche Probleme in anderen Immobilien in Erinnerung. Sobald ich mich hinlänglich informiert habe, nehme ich gerne Stellung zu Ihren Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog

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Sehr geehrte Frau Welle,

kurz vor Ostern möchte ich Sie hiermit gerne über den Zwischenstand meiner Aktivitäten informieren: Ich habe in der Angelegenheit BEATE Zweite Property GmbH zum Einen einen Brief an die BEATE Property Holding GmbH und zum Anderen an den Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel geschrieben. Im Falle des ersten Adressaten ist schon mal abzuwarten, ob überhaupt eine Reaktion erfolgt- eine ausbleibende Reaktion würde die Erfahrungen der Journalisten bestätigen und den Verdacht auf unsägliche Geschäftspraktiken erhärten. In Bezug auf den Oberbürgermeister ist mir an Austausch zu der Problematik und an möglichen gemeinsamen Lösungsperspektiven gelegen.

Generell möchte ich zudem folgendes anmerken: bereits frühere Verkäufe der Liegenschaften erfolgten ohne eine „Sozialcharta“ zur Bindung des Käufers. Daher bestehen keine besonderen Verpflichtungen des aktuellen Eigentümers über die gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Mietrecht und dem Privatvertragsrecht hinaus. Dass die BEATE GmbH ganz offensichtlich ihren Pflichten zur Pflege und Wartung widerrechtlich nicht nachkommt, dient natürlich der Gewinnmaximierung, hat aber kausal nichts mit der Rechtstellung von Hedge Fonds zu tun. Die unmittelbare Zuständigkeit liegt bei Unternehmen nach deutschem GmbH Recht, wie es schon immer gültig war. Ob und in welchem Umfang ein Hedge Fonds zu den Eigentümern gehört, ist für Ihre Situation nicht ausschlaggebend- das Streben nach Renditemaximierung treibt genauso Privatpersonen, Versicherungen, Stiftungen etc. unter den Eigentümern von Wohnimmobilien zu problematischen Praktiken. Damit möchte ich nicht die Politik von solchen Fonds entschuldigen, aber auch darauf aufmerksam machen, dass das Firmenkonstrukt, mit dem Sie es u. U. zu tun haben, auch ohne die Liberalisierung des deutschen Finanzmarktes möglich gewesen wäre, gerade über den Umweg von GmbHs!

Sobald mir Antworten und neue Erkenntnisse vorliegen melde ich mich wieder!

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog