
Vielleicht schauen Sie sich mal folgenden Link an, wo verschiedene Förderinstrumente aufgezeigt werden:
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Da seit 2015 Kaisenhäuser, in denen die Wohnnutzung durch die Auswohnberechtigten aufgegeben worden ist, für kleingärtnerische Zwecke weitergenutzt werden dürfen, wurde die Abarbeitung der Abbruchvereinbarungen für intakte Behelfsheime ausgesetzt und es wurden seitdem auch nur noch in wenigen Einzelfällen neue Abbruchvereinbarungen geschlossen.
Ist die Zufahrtsregelung in den Vertragsdetails enthalten, führt in diesem Fall kein Weg an einem einvernehmlichen Gespräch mit dem Campingplatzbetreiber vorbei
Dass Gehwegschädenschilder installiert werden und dann nicht weiter gehandelt wird, ist natürlich fatal, das darf die Lösung nicht sein. Das Schild signalisiert Handlungsbedarf, der dann natürlich auch erfolgen sollte.
Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2014 mit dieser Frage beschäftigt und geurteilt, dass nach aktueller Rechtslage Aufwendungen für das private Wohnen grundsätzlich über den pauschalen Grundfreibetrag abgegolten und daher nicht absetzbar sind.
Die Prüfung dauert gegenwärtig an. Im Anschluss wird eine Neuregelung des Mietrechts erfolgen, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart.