Frage von Sabine K. • 19.02.2024

Antwort ausstehend von Frank Lortz CDU
Es muss ein dringender Eigenbedarf sein, der von der Vermieterin oder dem Vermieter auch nachgewiesen werden muss. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Wenn sich für Mieter:innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.
Es geht jetzt in erster Linie darum, den Elbtower so schnell wie möglich und ohne die Aufwendung von Steuergeldern fertigzubauen.
Auch in diesem Bereich sollten wir die Digitalisierung insbesondere von Datenbanken, weiter vorantreiben, um so den Mieterschutz zu stärken.