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Frage von Alexander B. •

Wird die Linke etwas gegen §573 Abs. 2 Nr 2 BGB in Zukunft unternehmen?

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich und meine Mutter sind wegen Eigenbedarfs aus unserer Wohnung gekündigt worden. Wir leben dort seit 25 Jahren und sie ist bereits 70 Jahre alt und Hüftkrank.

Unsere Wohnung wurde von der Hausverwaltung vor 9 Jahren an eine Privat Person verkauft. Wir bekamen keine Übergangsbescheinigung damals, nur eine neue Kontonummer für die Miete.
Der Rest des Hauses wird von einer anderen Verwaltung betrieben.

Wir wurden einfach über Nacht mit der Wohnung verkauft und nun nach 9 Jahren gekündigt.
Seine Begründung ist die Nutzung der Wohnung für sich selbst, um näher bei der erwachsenen Tochter zu sein, die aber nicht hier wohnt.

Bei der Recherche ist mir aufgefallen, dass dies ein massives Problem in Berlin ist und tausende Mieter davon betroffen sind.

Was kann dagegen unternommen werden, damit Mieter wie wir besser geschützt sind?
Wir sind kurz davor alles zu verlieren.

Vielen Dank für Ihre Zeit

Mit freundlichen Grüßen Alexander B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

Ihre Nachricht vom 19. Februar hat mich erreicht.

Selbstverständlich muss der Eigentümer einer Wohnung auch Eigenbedarf geltend machen können. Aber die Bedingungen müssten geändert werden. Es muss ein dringender Eigenbedarf sein, der von der Vermieterin oder dem Vermieter auch nachgewiesen werden muss. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Ferner würde ich ausschließen, dass Menschen, die 70 Jahre oder älter sind, wegen Eigenbedarfs geräumt werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Gregor Gysi

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