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(...) Auch wenn ich mit diesen Argumenten fest zu S 21 und Neubaustrecke nach Ulm stehe, ist es notwendig, dass sich Befürworter und Gegner der Projekte an einen Tisch setzen und ihre Argumente ohne Tabus austauschen. Dies muss in beiderseitigem Respekt erfolgen. (...)
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Freundliche Grüße
Jochen K.Kübler MdL
(...) Nach § 13 dieses Gesetzes sind Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften des Gesetzes abgewichen wird, nichtig. Dies schließt aber nachträgliche einverständliche Vereinbarungen über eine Auflösung des Pachtverhältnisses nicht stets aus. (...)
(...) Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. (...)