![Bernhard Daldrup Portrait von Bernhard Daldrup](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/daldrup_klein_c_elias_domsch.jpg?itok=antXEiol)
Tatsächlich gibt es im Rahmen der KfW Förderungen für die Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen, die auch für WEG gelten.
Tatsächlich gibt es im Rahmen der KfW Förderungen für die Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen, die auch für WEG gelten.
Vielleicht schauen Sie sich mal folgenden Link an, wo verschiedene Förderinstrumente aufgezeigt werden:
Da seit 2015 Kaisenhäuser, in denen die Wohnnutzung durch die Auswohnberechtigten aufgegeben worden ist, für kleingärtnerische Zwecke weitergenutzt werden dürfen, wurde die Abarbeitung der Abbruchvereinbarungen für intakte Behelfsheime ausgesetzt und es wurden seitdem auch nur noch in wenigen Einzelfällen neue Abbruchvereinbarungen geschlossen.
Ist die Zufahrtsregelung in den Vertragsdetails enthalten, führt in diesem Fall kein Weg an einem einvernehmlichen Gespräch mit dem Campingplatzbetreiber vorbei
Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2014 mit dieser Frage beschäftigt und geurteilt, dass nach aktueller Rechtslage Aufwendungen für das private Wohnen grundsätzlich über den pauschalen Grundfreibetrag abgegolten und daher nicht absetzbar sind.