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Portrait von Anjes Tjarks
Antwort von Anjes Tjarks
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 10.04.2019

(...) > die in der Anfrage postulierten „Unklarheiten beim Vergabeverfahren“ gibt es nicht, da der Anfrage eine falsche Annahme zu Grunde liegt. Der Elbtower soll auf Grundlage eines Grundstückskaufvertrags realisiert werden. Der Verkauf des Grundstücks für die Errichtung des Elbtowers unterliegt nicht dem EU-Vergaberecht, da es sich nicht um einen ausschreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang, sondern um einen Grundstücksverkauf, also einen sogenannten „Entschaffungsvorgang“ handelt. (...)

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