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(...) 1. Ich bin dagegen, dass die automatische Gesichtserkennung zur Massenüberwachung (wie in China und seit kurzem auch in Rußland, dort aber noch nicht flächendeckend) eingesetzt wird. (...)

(...) Im Falle von change.org finde ich die Argumente für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht durchgängig überzeugend. (...)

(...) Mir als Bundespolitiker und Haushälter fällt hier leider keine Entscheidungskompetenz zu. (...)

(...) Allerdings müssen die Rahmenbedingungen dahingehend weiterentwickelt werden, dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass unterschiedliche Finanzämter das bestehende Recht gleichermaßen auslegen, um Ausweichbewegungen zu vermeiden. (...)

(...) Ob hingegen einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit erteilt werden kann oder nicht, entscheidet das örtlich zuständige Finanzamt. Dieses geht dabei nach den Regelungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts vor. (...)