Frage an Gero Hocker von Reinhard W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nach CAMPACT droht nun auch CHANGE.ORG der Verlust der Gemeinnützigkeit, während Wirtschaftsunternehmen ihre Aufwendungen für Lobbyarbeit steuerbegünstigt absetzen können.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die politische Meinungsbildung durch Online-Platformen weiter gleichberechtigt wahrgenommen`werden kann ?
Mit freundlichen Grüßen
R. W.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Gemeinnützigkeit vom 26. Januar.
Gemeinnützige Vereine leisten einen unschätzbaren Mehrwert für unsere Gesellschaft, weshalb ihnen zurecht steuerliche Vergünstigungen zukommen. Sofern allerdings Gerichte zu der Einschätzung kommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, erfolgt richtigerweise die Aberkennung dieser. Dabei ist es unerheblich, ob ich die Überzeugung der betreffenden Organisationen teile, oder nicht.
Allerdings müssen die Rahmenbedingungen dahingehend weiterentwickelt werden, dass Körperschaften, deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen die geltenden Strafgesetze verstoßen oder zu einem solchen Rechtsbruch aufrufen, grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass unterschiedliche Finanzämter das bestehende Recht gleichermaßen auslegen, um Ausweichbewegungen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Gero Hocker