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Eckhard Gnodtke
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Frage von Juliane B. •

Frage an Eckhard Gnodtke von Juliane B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

ich würde gerne wissen wie Sie zur Gesichtserkennung zur Massenüberwachung stehen?

MfG, J. B.

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Antwort von
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Sie fragen danach, wie ich zur automatischen Gesichtserkennung zwecks Massenüberwachung stehe. Hintergrund ist offensichtlich der erste Entwurf eines Bundespolizeigesetzes, in welchem ursprünglich der Einsatz entsprechender Software (in Echtzeit) an Bahnhöfen und auf Flughäfen vorgesehen war.
Der entsprechende Passus dieses Referentenentwurfs ist durch Herrn Innenminister Seehofer am 24.1.2020 wieder "herausgenommen" worden, nachdem Datenschützer, der Deutsche Anwaltsverein und andere Institutionen Kritik an diesem Ansatz geübt hatten.

Hier nun meine Antwort:

1. Ich bin dagegen, dass die automatische Gesichtserkennung zur Massenüberwachung (wie in China und seit kurzem auch in Rußland, dort aber noch nicht flächendeckend) eingesetzt wird.
2. Ich bin aber auch dafür, dass an öffentlichen Plätzen und an neuralgischen Punkten bzw Anschlagszielen wie Bahnhöfen und Flughäfen und öffentlichen Plätzen noch mehr Kameras eingesetzt werden. Diese könnten in noch größerem Maße als bisher Videoüberwachungen tätigen, die aber nach 3 Tagen gelöscht werden sollten.
Ist eine Straftat begangen worden (Stichwort "U-Bahn-Schubser in Berlin") oder gilt es, Attentatspläne oder gar Attentate selbst aufzuklären, so muss es auf richterlichen Beschluß hin möglich sein, die temporären Aufzeichnungen für eine Gesichtserkennung zu verwenden. So konnte im übrigen auch der U-Bahn-"Schubser" in Berlin identifiziert und schließlich festgenommen werden.

Eckhard Gnodtke, MdB