![Angelika Brunkhorst Portrait von Angelika Brunkhorst](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/angelika_brunkhorst_3.jpg?itok=IQBv5E-M)
Sehr geehrter Herr Wagner,
die FDP-Bundestagsfraktion hat sowohl im Rechtsausschuss als auch im Bundestag gegen den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf und gegen die dort vorgesehene Vorratsdatenspeicherung gestimmt.
Sehr geehrter Herr Wagner,
die FDP-Bundestagsfraktion hat sowohl im Rechtsausschuss als auch im Bundestag gegen den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf und gegen die dort vorgesehene Vorratsdatenspeicherung gestimmt.
(...) Bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer Regelung der EU, zu der Deutschland verpflichtet ist. (...) Ich werde dem gefundenen Kompromiss zustimmen. (...)
(...) Dagegen werden Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte zukünftig geringer eingestuft. In meinen Augen enthält das verabschiedete Gesetz aber wichtige Einschränkungen, die den gelungenen Spagat zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und der Freiheit des Bürgers gewährleisten. So darf beispielsweise im Umfeld von Journalisten nur im Einzelfall und nach sorgfältiger Abwägung durch Abhören ermittelt werden. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für intensive Grundsrechtseingriffe regelmäßig bestimmte Verdachts- und Gefahrenstufen verlangt. Eine Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung riskiert daher mit ihrem Gesetzentwurf bewusst einen Verfassungsverstoß. (...)
(...) Im Gegenzug sollten sie dann aber – wie diese auch – ihre Altersversorgung selbst finanzieren. Dies bedeutet, dass man auch die Altersversorgung für Abgeordnete grundsätzlich reformieren müsste. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass die Möglichkeiten von Nebeneinkünften für Abgeordnete grundsätzlich eingeschränkt werden sollten. (...)
(...) Ich habe mich im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass die Umsetzung und Anwendung der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich nur auf das reduziert wird, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Die sensiblen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch das Berufgeheimnis (beispielsweise von Journalisten) dürfen dabei nicht an zentralen Stellen eingeschränkt werden. (...)