Frage an Holger Ortel von David W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ortel,
am kommenden Freitag soll im Bundestag über die mittlerweile mehr als umstrittene Vorratsdatenspeicherung abgestimmt werden. Angesichts der massiven Kritik am geplanten Gesetz seitens von Journalisten, Anwälten, Bürgerrechtlern, ehemaligen Bundesverfassungsrichtern, ehemaligen Innenministern und weiteren Politkern sowie verschiedenen Berufsverbänden und staatlich bestellten Datenschützern bitte ich Sie um Ihre Stellungnahme zu diesem (in meinen Augen verfassungswidrigen) Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
David Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
Bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer Regelung der EU, zu der Deutschland verpflichtet ist. Dieser Regelung sind lange Verhandlungen vorausgegangen, in denen sich die deutsche Bundesregierung für möglichst die Grundrechte schonende Regelungen eingesetzt hat. Ich werde dem gefundenen Kompromiss zustimmen. Dabei ist mir das Spannungsfeld zwischen der Verfolgung von Kriminellen und Terroristen einerseits und den Grundrechten der Bürger andererseits sehr wohl bewusst.
Da viele falsche Annahmen und Behauptungen über dieses Gesetz kursieren, erlauben Sie mir bitte einige Klarstellungen: Es werden nur Verbindungsdaten, nicht aber die Inhalte von Gesprächen, E-Mails oder ähnlichem für sechs Monate gespeichert. Das tun die Telekommunikationsunternehmen im Grunde auch heute schon, um die Abrechnung erstellen zu können. Diese Daten sind auch in keiner Weise „frei verfügbar“. Nur wenn ein Richter bei Verdacht einer erheblichen Straftat es anordnet, werden diese Daten an die Ermittlungsbehörden herausgegeben.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Holger Ortel