Frage an Hellmut Königshaus von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Könighaus,
ich habe bezüglich der Speicherung von Verbindungsdaten ab dem nächsten Jahr gehört, daß geplant ist, diese Daten im Rahmen der "Cybercrime-Konvention" an 52 andere Länder weiterzugeben, darunter solche "Musterländer der Demokratie" wie Russland und Aserbeidschan. Das betrifft auch Standortdaten, also wo ich mich gerade aufhalte mit meinem Handy.
Über Aserbaidschan habe ich in der Wikipedia gelesen: "Der Oppositionspolitiker Qabil Hüseynli bezeichnet Aserbaidschan als ´halbfeudal, von Clans und der Mafia beherrscht´."
Wieso soll ein Mafiaclan in Aserbaidschan (zum Teil) genauer wissen, wo ich mich aufhalte als meine eigene Freundin? Das macht mir Angst. Hat Deutschland nicht die Pflicht, seine Staatsbürger zu beschützen?
Vielen Dank,
Matthias Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
herzlichen Dank für Ihr email vom 06.11.2007.
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, von ihren Plänen für eine Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht die Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate zu Strafverfolgungszwecken vor. Erfasst sind davon alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und E-Mail. Festgehalten wird auch, wer wann das Internet genutzt hat. Damit erhalten die Strafverfolgungsbehörden genaue Kenntnis vom Kommunikations– und Bewegungsverhalten der Bürger. Die Verbindungsdaten sollen ohne jeden Verdacht gespeichert werden. Damit wird jeder Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Erhebliche Auswirkungen sind dadurch für die Arbeit von Journalisten zu erwarten im Hinblick auf den Informantenschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für intensive Grundsrechtseingriffe regelmäßig bestimmte Verdachts- und Gefahrenstufen verlangt. Eine Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung riskiert daher mit ihrem Gesetzentwurf bewusst einen Verfassungsverstoß. Völlig unverständlich ist, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf auch noch über die europarechtlichen Vorgaben hinausgeht. Entgegen der Richtlinie, sieht der Gesetzentwurf die Verwendung der gespeicherten Daten auch zur Gefahrenabwehr vor. Zudem sollen auch die Nachrichtendienste Zugriff auf die Daten haben. Auch bezüglich der zu verfolgenden Straftaten sieht der Gesetzentwurf Erweiterungen vor.
Derzeit ist beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen die EU-Richtlinie anhängig, da Zweifel über die europarechtliche Kompetenzgrundlage besteht. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung zurückzustellen und zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Hellmut Königshaus